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    - Athena Schneider

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen (U-AGB)

§ 1 Geltungsbereich – Rechtswahl

(1) Kunden im Sinne dieser U-AGB sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB). Wir behalten uns vor, vor dem ersten Vertragsschluss den Status unserer Kunden zu überprüfen (z.B. anhand der Vorlage eines Gewerbescheins oder einer Bestätigung der freiberuflichen Tätigkeit durch das Finanzamt).

(2) Es gelten ausschließlich die U-AGB der Athena Akademie, Athena Schneider, Postmünsterer Str. 34d, 84347 Pfarrkirchen (im Folgenden Anbieterin) sowie deutsches Recht. Sind diese U-AGB (Stand Februar 2018) einmal wirksam in einen Vertrag mit dem Kunden einbezogen worden, so gelten sie auch für künftige Vertragsschlüsse zwischen diesem Kunden und der Anbieterin, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags mit der Anbieterin, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieterin gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Erbringung der Dienstleistungen  vorbehaltlos ausgeführt wird.

(4) Die in der Leistungsbeschreibung (Auftragsbestätigung) festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Vertragsgegenstandes umfassend und abschließend fest.

(5) Erklärungen der Anbieterin im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche, schriftliche Erklärungen der Anbieterin über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

(6) Auftragsänderungen sind nur durch Vereinbarung möglich und auch nur dann, wenn mit der Erbringung der Dienstleistung noch nicht begonnen wurde. Kosten, welche durch vom Kunden gewünschte Auftragsänderungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

§ 2 Angebot – Buchung – Vertragsabschluss - Textform

(1) Die Verpflichtung der Anbieterin, den Kunden gemäß § 312i BGB über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, zu informieren, die Informationspflicht, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss für den Kunden zugänglich gespeichert wird und für den Kunden zugänglich ist, sowie die Informationspflicht darüber, wie der Kunde Eingabefehler erkennen und berichtigen kann, die Information über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und über die anwendbaren Verhaltenskodizes und den Zugang zu diesen Regelwerken wird ausgeschlossen. Die Verpflichtung, einen Vertragsabschluss unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen, wird ebenfalls abbedungen.

(2) Der Vertrag kommt mit Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder mit Erbringung der Dienstleistung zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Wünscht der Kunde eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Hat der Kunde in seiner Buchung nicht ausdrücklich eine andere Bindefrist genannt, ist er gegenüber der Anbieterin für zwei Wochen an seine Buchung gebunden.

(3) Beschreibungen, Erklärungen, Abbildungen und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

(4) Die „Textform“ im Sinn dieser U-AGB wird gewahrt durch Zugang eines Briefes, eines Telefaxes oder einer E-Mail bei der Anbieterin.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen, Ablehnung, Ausschluss

(1) Voraussetzung für eine Teilnahme an den Seminaren der Anbieterin ist ein stabiler physischer und psychischer Zustand des Teilnehmers.
Durch bestimmte Übungen, Schulungs- und Coachingelemente in den buchbaren Seminaren kann es zu Stimmungsschwankungen und zur Beeinflussung und Beeinträchtigung des physischen und psychischen Gesamtzustandes des Teilnehmers kommen. Diese stellen weder eine mangelhafte Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung, noch eine Pflichtverletzung derart dar, so dass sich daraus keine Schadensersatzansprüche (soweit sich nicht aus § 10 etwas anderes ergibt) oder andere Folgeansprüche des Teilnehmers ableiten lassen.
Die Anbieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass Teilnehmer, die sich derzeit oder in der Vergangenheit in psychologischer oder psychiatrischer Behandlung befinden oder befunden haben eine Teilnahme an Seminaren vor Vertragsschluss mit dem jeweils behandelnden Arzt oder Therapeuten abzusprechen haben.

(2) Teilnehmer, die den Ablauf der Seminare stören, das Seminar zur Anwerbung von Personen missbrauchen oder im Umfeld der Seminare Fremdprodukte verkaufen, können von der Anbieterin bzw. den von ihr beauftragten Seminarleitern von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem Einflussbereich stehenden Teilnehmer auf die möglichen Auswirkungen vor Beginn des Seminars hinzuweisen, insbesondere die notwendige Absprache mit Ärzten und Therapeuten. Der Kunde ist verpflichtet, dies der Anbieterin bei Verlangen nachzuweisen.

(4) Ist der Ausschluss eines Teilnehmers auf ein Fehlverhalten des Teilnehmers zurückzuführen, ergeben sich daraus keine Ansprüche des Kunden gegen die Anbieterin. Der Anspruch auf die Kursgebühr bleibt unabhängig davon bestehen.

§ 4 Seminarunterlagen; Urheberrechte; Bild-, Audio- und Videoaufzeichnungen

(1) An Beschreibungen, Erklärungen, Abbildungen, und sonstigen Unterlagen, insbesondere den im Rahmen der Seminare zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen, behält sich die Anbieterin sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Anbieterin. Dritte, auch von der Anbieterin beauftragte Dozenten, sind nicht berechtigt, diese Genehmigung zu erteilen.

(2) Jede auch nur teilweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Verwertung – auch für eigene Seminare – bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Anbieterin. Dritte, auch von der Anbieterin beauftragte Dozenten, sind nicht berechtigt, diese Genehmigung zu erteilen.

(3) Audio- und Videoaufzeichnungen dürfen im Rahmen der Seminare ausschließlich nach vorheriger Genehmigung der Anbieterin erfolgen. Private Fotografien können angefertigt werden, sofern dies den Ablauf der Seminare nicht stört und die Anbieterin dies vorab genehmigt. Hinsichtlich einer Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstigen Verwertung bedarf es ebenfalls einer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Anbieterin. Dritte, auch von der Anbieterin beauftragte Dozenten, sind nicht berechtigt diese Genehmigung zu erteilen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die in seinem Einflussbereich stehenden Teilnehmer der Seminare auf die vorstehende Regelung aufmerksam zu machen und zur Wahrung der Rechte zu verpflichten.

(5) Nimmt der Kunde selbst an einem Seminar teil, willigt er in die Erstellung von Bild-, Audio- und Videoaufzeichnungen durch die Anbieterin oder einen von ihr beauftragten Dritten ein, sofern diese der Durchführung des Seminars oder dessen Dokumentation dienen sollen.
Er willigt auch in die private und gewerbliche Verwertung dieser Aufnahmen ein. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
Ihm steht es frei, der Erstellung von Bild-, Audio- und Videoaufzeichnungen im Voraus zu widersprechen. Die Anbieterin weist darauf hin, dass dann eine ordnungsgemäße Durchführung der Seminare unter Umständen nicht möglich ist und der Teilnehmer möglicherweise von dem Seminar ausgeschlossen werden könnte.

(6) Bucht der Kunde ein Seminar für in seinem Einflussbereich stehende Teilnehmer, so verpflichtet er sich, diesen gegenüber auf die Rechte der Anbieterin, das Erfordernis der Einwilligung und die Möglichkeit des Widerspruchs hinzuweisen und dies der Anbieterin auf Verlangen nachzuweisen.

§ 5 Preise - Zahlungsbedingungen - Sicherheitsleistung

(1) Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, beziehen sich Preisangaben der Anbieterin auf den Bruttowert der zu erbringenden Dienstleistung, verstehen sich also inklusive sämtlicher Steuern und Gebühren.
In dem jeweiligen Seminarpreis sind auch die von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen enthalten.

(2) Von der Anbieterin vertragsgemäß gestellte Rechnungen sind mangels abweichender Vereinbarung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls die Anbieterin in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, auch diesen geltend zu machen.

(3) Die Anbieterin kann unter den Voraussetzungen des § 321 BGB vom Kunden Vorkasse oder andere Sicherheitsleistungen für die Dienstleistung verlangen. Dasselbe Recht hat die Anbieterin, wenn ein ihr vom Kunden gegebener Scheck von dessen Bank bei Vorlage nicht eingelöst worden ist oder wenn der Kunde mit dem Ausgleich einer offenen Rechnung der Anbieterin in Verzug ist. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag wie die Forderung der Anbieterin beruht. Mit Forderungen gegen die Anbieterin darf der Kunde nur aufrechnen, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 6 Leistungserbringung

(1) Die Einhaltung der Leistungspflichten der Anbieterin setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Wegen Verzugs bei der Erbringung der Leistung durch die Anbieterin darf der Kunde vom Vertrag nur hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils erst dann zurücktreten, wenn er der Anbieterin eine Nachfrist von mindestens 14 Arbeitstagen in Textform (§ 2 Absatz 5) gesetzt hat. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Termin zur Erbringung der Dienstleistung ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurde, wenn die Vertragserfüllung von der Anbieterin ausdrücklich verweigert wurde oder wenn der Kunde nachweist, dass er infolge des Verzugs an der Leistung der Anbieterin kein Interesse mehr hat.

(3) In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages behindern, ist die Anbieterin für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Leistungserbringung nicht gebunden.

§ 7 Mindestteilnehmerzahl, Terminänderungen, Rücktritt der Anbieterin, Seminarabsage

(1) Die Anbieterin kann für den Fall, dass eine in der Beschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl zu Beginn des Seminars nicht erreicht wird, bei Ausfall des Dozenten oder aus weiteren wichtigen Gründen, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat, das jeweilige Seminar absagen und vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung der Anbieterin gegenüber dem Kunden kann mündlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.

(2) Die Anbieterin behält sich vor, einzelne Seminartermine zeitlich oder örtlich zu verlegen, wobei die Mitteilung an den Kunden mündliche, schriftlich oder telefonisch erfolgen kann.
Dem Kunden steht es in diesem Fall frei, innerhalb von 3 Tagen nach der Absage durch die Anbieterin  in Textform seine Teilnahme an dem verlegten Seminar abzusagen. Die Absage ist für den Kunden kostenfrei, weitere Ansprüche bestehen nicht.

(3) Bereits geleistete Zahlungen auf die Seminargebühr werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

§ 8 Gewährleistung und Haftung für sonstige Mängel

Garantien werden von der Anbieterin nur im Rahmen individualvertraglicher Abreden übernommen.

§ 9 Haftungsbegrenzungen - Abtretungsausschluss

(1) Die Anbieterin haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Anbieterin nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Anbieterin, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.

(2) Die Anbieterin haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Die Anbieterin haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

(4) Soweit die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Die Anbieterin verweist ausdrücklich auf die Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 3.

§ 10 Rücktritt

Die Anbieterin ist jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben und infolgedessen die Erfüllung der Verpflichtung des Kunden gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten z.B. dann als erfüllt, wenn beim Kunden Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckproteste erfolgen oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, der Anbieterin jedoch nicht bekannt waren.

§ 11 Distanzierung zu Scientology

Die Anbieterin versichert, weder nach der Lehre und Technologie von Scientology bzw. L. Ron Hubbard zu arbeiten, noch jemals Kurse, Seminare oder Kongresse nach der Lehre und Technologie von Scientology bzw. L. Ron Hubbard besucht zu haben. Gleiches gilt für etwaige mit der Durchführung von Seminaren beauftragte dritte Dozenten.

Diese Erklärung gilt entsprechend für andere Sekten und sektenähnlich strukturierte Vereinigungen und Verbindungen.

§ 12 Erfüllungsort; Gerichtsstand; Anwendbares Recht; Vertragssprache

(1) Erfüllungsort für Dienstleistungen ist der jeweils vereinbarte Veranstaltungsort; Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz der Anbieterin.

(2) Gerichtsstand ist Eggenfelden. Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

(3) Sowohl hinsichtlich des Vertragsschlusses, als auch der Durchführung und etwaiger Streitigkeiten der Parteien anlässlich dieses Vertrages, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(4) Vertragssprache ist Deutsch.

Athena Akademie, Athena Schneider, Stand Februar 2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher (V-AGB)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu den Rechten von Verbrauchern nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.

§ 1 Geltungsbereich und Rechtswahl

(1) Für alle Leistungen der Anbieterin an Verbraucher gemäß § 13 BGB gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Teilnehmer ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferung und Leistung nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Die Athena Akademie, Athena Schneider (im Folgenden Anbieterin) führt als Veranstalterin Seminare durch. Die nähere Beschreibung der Inhalte ergibt sich aus den Informationen in dem Internetauftritt der Anbieterin, aus Prospekten oder anderen bereitgestellten Informationen.

(3) Es gelten ausschließlich diese als V-AGB bezeichneten AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Vertragspartner

Der Vertrag kommt mit der Athena Akademie, Athena Schneider, Postmünsterer Str. 34d, 84347 Pfarrkirchen, zustande. Die Athena Akademie ist ein Kleinunternehmen gemäß § 19 UStG.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen, Ablehnung, Ausschluss

(1) Voraussetzung für eine Teilnahme an den Seminaren der Anbieterin ist ein stabiler physischer und psychischer Zustand des Teilnehmers.

Durch bestimmte Übungen, Schulungs- und Coachingelemente in den buchbaren Seminaren kann es zu Stimmungsschwankungen und zur Beeinflussung und Beeinträchtigung des physischen und psychischen Gesamtzustandes des Teilnehmers kommen. Diese stellen weder eine mangelhafte Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung noch eine Pflichtverletzung  dar, so dass sich daraus keine Schadensersatzansprüche (soweit sich nicht aus § 12 etwas anderes ergibt) oder andere Folgeansprüche des Teilnehmers ableiten lassen.

Die Anbieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass Teilnehmer, die sich derzeit oder in der Vergangenheit in psychologischer oder psychiatrischer Behandlung befinden oder befunden haben, eine Teilnahme an Seminaren vor Vertragsschluss mit dem jeweils behandelnden Arzt oder Therapeuten abzusprechen haben.

(2) Die Anbieterin ist berechtigt, das Vertragsangebot eines Teilnehmers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3) Teilnehmer, die den Ablauf der Seminare stören, das Seminar zur Anwerbung von Personen missbrauchen oder im Umfeld der Seminare Fremdprodukte verkaufen, können von der Anbieterin bzw. den von ihr beauftragten Seminarleitern von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ist der Ausschluss auf ein Fehlverhalten des Teilnehmers zurückzuführen, finden § 10 Abs. 4 entsprechend Anwendung.  

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der jeweiligen Seminarleistungen ergibt sich ausschließlich aus der genauen Seminarbeschreibung der Anbieterin. Jedwede Änderung bedarf der Textform. Mündliche Zusagen sind nicht verbindlich.

(2) Die Anbieterin behält sich vor, die Dienstleistung durch einen anderen, mindestens gleich qualifizierten Dozenten durchführen zu lassen. Diese Dozenten sind zu individuellen Absprachen mit den Teilnehmern nicht berechtigt.

(3) Die Anbieterin behält sich vor, notwendige inhaltliche oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern.

§ 5 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung der Seminarangebote auf der Internetseite www.athena-akademie.org stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Alle Angebote gelten, solange Kapazitäten frei sind, wenn nicht bei den einzelnen Seminaren etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

(2) Bei den einzelnen Seminaren werden spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs eventuelle Kapazitätsgrenzen der Seminare klar und deutlich angezeigt.

(3) Das Angebot zum Vertragsabschluss ist die Reservierung des Seminars entweder fernmündlich, in Textform (Brief, E-Mail, Fax) oder über unsere Internetseite, welche die Anbieterin durch das Absenden einer Auftragsbestätigung, die den wesentlichen Vertragsinhalt wiedergibt, annimmt.

(4) Auf der Internetseite der Anbieterin kann sich der Teilnehmer zunächst über die angebotenen Seminare informieren. Durch Klicken auf den Button „Anmeldeformular“ kann das Seminar Anmeldeformular zur Reservierung eines Seminars aufgerufen und es können dort die notwendigen Daten eingeben werden. Mit dem abschließenden Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zur Buchung des ausgewählten Seminars ab. Vor Absenden der Anmeldung kann der Teilnehmer die Anmeldedaten jederzeit einsehen, ändern und löschen. Die von der Anbieterin automatisiert verschickte Eingangsbestätigung ist keine verbindliche Annahme der Buchung, sondern dient nur der Teilnehmerinformation. Die Annahme erfolgt durch eine gesonderte Auftragsbestätigung der Anbieterin.

§ 6 Preise

Alle Preisangaben der Anbieterin sind in Euro und enthalten sämtliche anfallenden Steuern und Gebühren. Sämtliche Seminarunterlagen sind im Seminarpreis inbegriffen.

§ 7 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Teilnehmer kann die Zahlung per Vorauskasse oder auf Rechnung vornehmen. Die Zahlung auf Rechnung kann im Einzelfall ausgeschlossen werden, insbesondere bei Neukunden.

(2) Die akzeptierten Zahlungsmittel werden zu Beginn der Seminarbuchung klar und deutlich angezeigt.

(3) Der vereinbarte Gesamtpreis ist ab Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Abzug vollständig zur Zahlung fällig. Nimmt der Teilnehmer einen von der Anbieterin gewährten Rabatt (z.B. „Frühbucherrabatt“) in Anspruch, steht es der Anbieterin frei einzelvertraglich andere Fälligkeiten für die Zahlung zu vereinbaren.

Der Teilnehmer kommt ohne Mahnung in Verzug, sofern die Zahlung der Vergütung nicht spätestens am vertraglich vereinbarten Tag des Seminarbeginns erfolgt und der Teilnehmer auf diese Folge mit Rechnungsstellung hingewiesen wird. Bei Ratenzahlungsmodellen für NLP-Ausbildungen sowie der Inanspruchnahme von Rabatten (z.B. Frühbucherrabatt) kommt der Teilnehmer in Verzug, wenn die Zahlungen nicht jeweils spätestens zum festgelegten Termin erfolgen.

In diesem Fall hat er der Anbieterin Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

(4) Die Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die Anbieterin nicht aus.

§ 8 Widerrufsrecht

Verbrauchern (vgl. § 1 Absatz 1) steht das gesetzliche, nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert.

Der Verbraucher schuldet dem Anbieter Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Athena Akademie Frau Athena Schneider, Postmünsterer Str. 34d, 84347 Pfarrkirchen, 0176 / 64088837, 08561 / 9080054, seminare@athena-akademie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 9 Mindestteilnehmerzahl, Terminänderungen, Rücktritt der Anbieterin, Seminarabsage

(1) Die Anbieterin kann für den Fall, dass eine in der Beschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl zu Beginn des Seminars nicht erreicht wird, bei Ausfall des Dozenten, oder wenn der gebuchte Seminarraum kurzfristig nicht zur Verfügung steht, das jeweilige Seminar absagen und vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung der Anbieterin gegenüber dem Teilnehmer kann mündlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.

(2) Die Anbieterin behält sich vor, einzelne Seminartermine zeitlich oder örtlich zu verlegen, wobei die Mitteilung an den Teilnehmer mündlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen kann.

Dem Teilnehmer steht es in diesem Fall frei, innerhalb von 3 Tagen nach der Verlegung durch die Anbieterin in Textform seine Teilnahme an dem verlegten Seminar abzusagen. Die Absage ist für den Teilnehmer kostenfrei, weitere Ansprüche bestehen nicht.

(3) Dem Teilnehmer stehen nach einem Rücktritt die gesetzlichen Ansprüche zu. Bereits geleistete Zahlungen auf die Seminargebühr werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.

§ 10 Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung

(1) Die Anbieterin räumt dem Teilnehmer ein vertragliches Recht zum Rücktritt (Stornierung) ein. Die Erklärung hat gegenüber der Anbieterin in Textform zu erfolgen. Telefonische Kontaktaufnahme ist nicht ausreichend. Eine Mitteilung gegenüber Dritten, auch gegenüber anderen Dozenten, ist nicht ausreichend. Auf das Rücktrittsrecht sind die nachfolgenden Bestimmungen anwendbar.

(2) Im Falle der teilweisen oder ganzen Stornierung der Buchung durch den Teilnehmer steht der Anbieterin eine angemessene Entschädigung zu, die diese pauschal berechnet. Diese Pauschale beträgt bei einer Stornierung

zwischen 6 Wochen bis 4 Wochen vor Beginn des gebuchten Seminars 40 %;

zwischen 4 Wochen bis 2 Wochen vor Beginn des gebuchten Seminars 50 %;

zwischen 2 Wochen bis einen Tag vor Beginn des  gebuchten Seminars 80 %;

am Tag des Seminarbeginns 100 %

des vereinbarten Preises.

Dem Teilnehmer steht es frei den Nachweis zu erbringen, dass der Anbieterin kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden als der mit der Pauschale geltend gemachte Schaden entstanden ist.

(3) Die Anbieterin kann im Einzelfall einer Umbuchung durch den Teilnehmer zustimmen, sofern dies aus organisatorischen Gründen möglich ist. Eine diesbezügliche Verpflichtung der Anbieterin besteht hingegen nicht.

Für die Umbuchung erhebt die Anbieterin eine pauschale Gebühr in Höhe von 50 €.

(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn der Teilnehmer nicht an dem gebuchten Seminar teilnimmt oder die Teilnahme vorzeitig beendet (No-show).

(5) Es kann anstelle des angemeldeten Teilnehmers ein Vertreter benannt werden. Hierdurch entstehen keine zusätzlichen Kosten. Dies ist der Anbieterin vor Beginn des Seminars sobald bekannt mitzuteilen. Die Anbieterin behält sich vor der Teilnahme des Vertreters zu widersprechen.

§ 11 Seminarunterlagen; Urheberrechte; Bild-, Audio- und Videoaufzeichnungen

(1) Die Anbieterin ist Inhaberin der Rechte an den im Rahmen der Seminare zur Verfügung gestellten Unterlagen. Jede auch nur teilweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Verwertung – auch für eigene Seminare – bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Anbieterin. Dritte, auch von der Anbieterin beauftragte Dozenten, sind nicht berechtigt diese Genehmigung zu erteilen.

(2) Audio- und Videoaufzeichnungen dürfen im Rahmen der Seminare ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Anbieterin erfolgen. Private Fotografien können angefertigt werden, sofern dies den Ablauf der Seminare nicht stört und die Anbieterin dies vorab auch mündlich genehmigt. Hinsichtlich einer Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstigen Verwertung bedarf es ebenfalls einer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Anbieterin. Dritte, auch von der Anbieterin beauftragte Dozenten, sind nicht berechtigt diese Genehmigung zu erteilen.

(3) Mit Vertragsschluss willigt der Teilnehmer in die Erstellung von Bild-, Audio- und Videoaufzeichnungen durch die Anbieterin oder einen von ihr beauftragten Dritten ein, sofern dies der Durchführung des Seminars oder dessen Dokumentation dienen soll.

Mit Vertragsschluss willigt der Teilnehmer auch in die private und gewerbliche Verwertung dieser Aufnahmen ein. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

(4) Dem Teilnehmer steht es frei, der Erstellung von Bild-, Audio- und Videoaufzeichnungen im Voraus zu widersprechen. Die Anbieterin weist darauf hin, dass dann eine ordnungsgemäße Durchführung der Seminare unter Umständen nicht möglich ist und der Teilnehmer möglicherweise von dem Seminar ausgeschlossen werden könnte.

§ 12 Haftungsausschluss

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sich nachfolgend keine andere Regelung ergibt.

(2) Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter wesentlichen Vertragspflichten versteht man solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(3) Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen der Anbieterin, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Ebenfalls von dem Haftungsausschluss ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(5) Die Anbieterin verweist ausdrücklich auf die Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 3, insbesondere auf Abs. 1.

§ 13 Distanzierung insbesondere zu Scientology

Die Anbieterin versichert, weder nach der Lehre und Technologie von Scientology bzw. L. Ron Hubbard zu arbeiten noch jemals Kurse, Seminare oder Kongresse nach der Lehre und Technologie von Scientology bzw. L. Ron Hubbard besucht zu haben. Gleiches gilt für etwaige mit der Durchführung von Seminaren beauftragte dritte Dozenten.

Diese Erklärung gilt entsprechend für andere Sekten und sektenähnlich strukturierte Vereinigungen und Verbindungen.

§ 14 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Im Rahmen der Abwicklung der Buchung werden durch die Anbieterin persönliche Daten des Teilnehmers erhoben. Die Anbieterin beachtete dabei die gesetzlichen Bestimmungen. Sie wird ohne Einwilligung des Teilnehmers Bestands- oder Nutzungsdaten des Teilnehmers nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Abwicklung und Durchführung der Buchung und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.

(2) Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers erfolgt keine Nutzung der Daten zum Zwecke der Werbung, Marktforschung oder Meinungsforschung.

§ 15 Speicherung, Vertragssprache

(1) Diese V-AGB kann der Teilnehmer ausdrucken bzw. speichern, indem er unterhalb des Anmeldeformulars den Link V-AGB anklickt und dann den Button „Seite drucken“ bzw. den Link „speichern“ bestätigt.

Die V-AGB stehen jederzeit auf der Internetseite der Anbieterin über den Menüpunkt „AGB“ und den Unterpunkt „V-AGB“ zur Verfügung. Der Teilnehmer kann diese jederzeit speichern bzw. ausdrucken, indem er in seinem Browser den Menüpunkt „Datei“ und dann die Funktion „speichern unter“ bzw. „drucken“ anklickt.

(2) Der Vertragstext wird von der Anbieterin gespeichert und wird dem Teilnehmer nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, per E-Mail übermittelt oder in Papierform zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zum Vertragsinhalt enthält die Bestätigung die Angaben nach Art. 246a EGBGB.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 16 EU-Streitbeilegungs-Plattform

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Athena Akademie, Athena Schneider, Stand Februar 2018

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